
Vorsorge & Früherkennung

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!
Ab dem 20. Lebensjahr haben Frauen einen Anspruch auf eine jährliche Krebsfrüherkennung. Kommen Sie zu uns und nehmen Sie am Vorsorgeprogramm Ihrer Krankenkasse teil!
Bösartige Veränderungen kommen selten aus dem Nichts, sondern haben Vorstadien, die rechtzeitig erkannt fast immer geheilt werden können. So geht zum Beispiel der Erkrankung des Gebärmutterhalskrebses eine chronische, schleichende Virusinfektion des Muttermundes voraus, die durch Zellabstriche in ihren Vorstufen erkannt werden kann. Jedoch ist eine Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs verfügbar.
Nicht immer können wir Krebs verhindern, aber die Früherkennung ermöglicht beste Behandlungschancen. Seien Sie dabei!
Die gesetzlich vereinbarten Früherkennungsprogramme nach Lebensjahr:
- Spiegeleinstellung des Muttermundes/der Scheide
- Abstrichentnahme von Muttermund und Gebärmutterhalskanal mit nachfolgender mikroskopischer Untersuchung der entnommenen Zellen (“Zytologie”)
- Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke
- Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen
Neu seit 2020 ab dem 35. Lebensjahr:
- Abstrich vom Gebärmutterhals bzw. der Scheide in Kombination mit einer Untersuchung auf krebsauslösende humane Papillomviren (HPV) als Ko-Test alle 3 Jahre. Dieser Kombinationstest bietet mehr Sicherheit als der alleinige Zellabstrich.
- Mammographie-Screening
- Früherkennungsmaßnahmen auf kolorektales Karzinom (Darmkrebs) vom 50. – 55. Lebensjahr
- jährliche Durchführung eines Schnelltests auf verstecktes Blut im Stuhl
- nach Vollendung des 55. Lebensjahres Beratung und Motivation zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms (Darmkrebs)
- Anspruch auf insgesamt zwei Darmspiegelungen (Koloskopie)
- auf die 1. Koloskopie ab dem 56. Lebensjahr
- auf die 2. Koloskopie frühestens 10 Jahre nach Durchführung der ersten Koloskopie
Wahlmöglichkeit:
Sofern keine erste/und oder zweite Koloskopie durchgeführt wird besteht Anspruch auf Durchführung eines Schnelltestes auf occultes Blut im Stuhl in zweijährlichem Untersuchungsintervall.
(Stand 2020)
- Brust 16,4 %
- Darm 15,9 %
- Unterleib 14 %:
- Gebärmutterhöhlen 5,8 %
- Eierstock 4,7 %
- Gebärmutterhals 3,3 %
- Leukämie/Lymphome 9,6 %
- Lunge 5,1 %
- Magen 4,8 %