Erweiterte Vorsorgeleistungen
Die meisten unserer Patientinnen, die zu uns in die Praxis kommen, sind nicht krank.
Sie suchen das Gespräch, die individuelle Beratung über körperliche Entwicklung von Pubertät bis Wechseljahre, allgemeine Gesundheitsfragen, Verhütung, Hygiene, Sexualität, Schwangerschaftsverlauf und vieles mehr. Von der gynäkologischen Untersuchung erwarten die Frauen eine klare Aussage, ob wirklich kein krankhafter Befund vorliegt. Bei Ihrem Besuch in unserer frauenärztlichen Praxis möchten wir Ihnen für Ihre Gesundheit die bestmögliche Versorgung anbieten, denn Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. Der Gesetzgeber hat im V. Sozialgesetzbuch § 12 festgeschrieben, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen”.
Eine “ausreichende” Medizin mag zwar mit der Note “4” für “Versetzung” reichen, Ihre Gesundheit sollte Ihnen aber deutlich mehr Wert sein. Dafür haben wir ein umfassendes Angebot geschaffen, aus dem Sie individuell Leistungen in Anspruch nehmen können, um die Sicherheit der nur ausreichenden Standarduntersuchungen durch moderne Medizin zu erhöhen.
Wenn Sie diese Untersuchungen wünschen, müssen wir sie privat nach der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung stellen. Bitte sprechen Sie uns auf die zusätzlichen Untersuchungen an, wir beraten Sie gerne entsprechend Ihrer individuellen Situation. Liegt eine Krankheit vor oder ergibt sich der Verdacht auf eine Erkrankung werden weitere zwingend notwendige Maßnahmen von der Krankenkasse erstattet.
Zysten an den Eierstöcken, Veränderungen der Gebärmutter und Verklebungen der Eileiter durch eine Unterleibsentzündung können den späteren Kinderwunsch gefährden. Wir empfehlen Ihnen zur Vorsorge die vaginale Ultraschalluntersuchung zur frühzeitigen Erkennung von Eierstockzysten und Veränderungen der Gebärmutter. Eine Urinuntersuchung auf Chlamydien kann rechtzeitig eine Genitalinfektion erkennen und ein Verkleben der Eileiter verhindern. Der zu den Bakterien gehörender Erreger Chlamydia trachomatis verursacht die häufigste sexuell übertragbare Infektion, die bei Frauen zu einem großen gesundheitlichen Problem führt. Im Anfangsstadium der Infektion kann eine Muttermundsentzündung bestehen, die kaum Beschwerden verursacht. Im unbehandelten Verlauf steigen die Chlamydien zu den Eileitern auf, wo sie durch Entzündung diese verkleben. Dieses kann zur Unfruchtbarkeit führen. Ist die Chlamydieninfektion erkannt, ist die Behandlung durch Antibiotika einfach. Um eine “Ping-Pong”-Infektion zu vermeiden, ist es unbedingt wichtig, dass auch der Partner mitbehandelt wird, auch wenn er keine Beschwerden hat.
Die Kosten für diese Chlamydien-Screening-Untersuchung wird bei jungen Frauen bis zum 25. Geburtstag von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
- Krebsfrüherkennung plus
Vorsorgliche Ultraschalluntersuchung zur Erkennung von nicht tastbaren Veränderungen der Gebärmutter und den Eierstöcken. - Ultraschalluntersuchung der Brust
Im Rahmen der Vorsorge empfehlen wir Ihnen die Ultraschalluntersuchung der Brust, um frühzeitig Veränderungen festzustellen und beste Behandlungsmöglichkeiten geben zu können. Hochauflösender Ultraschall der Brust ist dank modernster Technik eine elegante, biologisch vollkommen unschädliche und schmerzfreie Untersuchung, die Ihnen Sicherheit zum Ausschluss von nicht tastbaren Veränderungen der Brust gibt. - Mammographie
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Mammographie ohne krankhaften Befund oder familiärem Risiko im Alter von 50 – 69 Jahren. Empfohlen wird die Mammographie als Vorsorgeleistung ab einem Alter von 40 Jahren. - HPV- Abstrich
Abstrich vom Muttermund auf Virusinfektion mit krebserzeugendem Papillomviren, Risikoerkennung auf Gebärmutterhalskrebs.
Für Frauen ab 35 Jahren wird der Abstrich vom Gebärmutterhals bzw. der Scheide in Kombination mit einer Untersuchung auf krebsauslösende humane Papillomviren (HPV) als Ko-Test nur noch alle 3 Jahre von Ihrer Krankenkasse übernommen. Dieser Kombinationstest bietet mehr Sicherheit als der alleinige Zellabstrich.
Allerdings halten wir die Abstände von 3 Jahren nicht immer für ausreichend, da auch Krebsvorstufen und ernstzunehmende Zellveränderungen an der Gebärmutter nicht immer durch eine HPV-Infektion ausgelöst werden und frühzeitiger durch jährliche Untersuchungen entdeckt werden könnten.
Aus diesem Grunde bieten wir Ihnen für die beiden Jahre zwischen den von der Krankenkasse vergüteten Abstriche als individuelle Gesundheitsleistung (Igel) zusätzliche zytologische Beurteilungen an, wahlweise in konventioneller Technik (Pap) oder mit dem modernen Dünnschichtverfahren (ThinPrep).
Lagekontrolle der Spirale:
Seit Januar 1999 ist die Lagekontrolle einer Intrauterinspirale mittels Ultraschall nicht mehr Bestandteil der gesetzlichen Krankenkasse. Die Lagekontrolle während der Einlage ist fester Bestandteil der Einlagekosten. Wir empfehlen weitere Kontrollen alle 6 Monate, sofern nicht eine besondere individuelle Situation andere Intervalle erfordert. Nur mit der Ultraschallkontrolle Ihrer Spirale ist eine optimale Sicherheit zur Empfängnisverhütung gewährleistet.
Die folgenden Untersuchungen sind allgemeine Empfehlungen vom Berufsverband für Frauenärzte und dienen der besseren und sicheren Überwachung Ihrer Schwangerschaft, gehören allerdings nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen:
- Nackentransparenzmessung-Ersttrimester-Screening oder NIPT-Test (Nicht-Invasiven-Pränatal-Test ) ca.12.–14. SSW:
Risikoerkennung auf genetische Veränderungen des Kindes. [Weitere Infos finden Sie hier.} - Toxoplasmose Antikörpernachweis: sinnvoll bei Katzenkontakt
- Cytomegalie Antikörpernachweis, Sinnvoll bei Kontakt mit Kleinkindern z.B. in Familie und Bekanntenkreis
- Farbdoppler: Ultraschalluntersuchung mit Blutflussmessung als Frühhinweis einer Risikoschwangerschaft
- Optionaler Ultraschall: Der Ultraschall ist eine medizinisch wichtige Methode, um die Entwicklung und den Gesundheitszustand eines Kindes im Mutterleib zu beurteilen.
- 3D-/4D-Ultraschall: Die dreidimensionale Betrachtung (3D) ermöglicht eine räumliche Darstellung des ungeborenen Kindes zum Ausschluss von Fehlbildungen.
- Streptokokkenabstrich 34.-36. SSW: Scheidenabstrich auf Streptokokken zur Vermeidung einer möglichen Neugeboreneninfektion
Dr. med. Bettina Kerkhoff, Dr. med. Jens Bruhn, Dr. Silke Trinter-Masur
Letzte Aktualisierung: 03.03.2020